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kleingedrucktes
GROßGESCHRIEBEN
Anmeldung und Zahlung:
Der Teilnehmer bestätigt mit der Anmeldung, daß er die im Jahresprogramm ausgedruckten Voraussetzungen erfüllt. Er verpflichtet sich die Veranstaltungsgebühr spätestens bis zu dem auf der Anmeldebestätigung angegebenen Termin an die Bergsportschule Rhön / der abenteurer, Konto 697097 bei der Sparkasse Fulda (BLZ 530 501 80) zu überweisen. Bei REISEN (Dauer länger als 2 Tage und Gebühr höher als € 200.-) ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt 10 % des Reisepreises, mindestens jedoch € 100.-. Der Restbetrag ist spätestens 31 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei allen anderen Veranstaltungen ist die Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß fällig.
Teilnehmerrücktritt:
Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist nur schriftlich möglich. Die Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei der Bergsportschule Rhön eingeht. Bei Rücktritt bis 30. Tage vor Veranstaltungsbeginn entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von € 25.-, bei REISEN in Höhe der Anzahlung: Bei späterem Rücktritt müssen wir eine prozentuale Entschädigung in Rechnung stellen. Sie beträgt bei Rücktritt bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %, bis 7 Tage vor Verantstaltungsbeginn 60 %, danach 80 % der Gebühr. Ohne Rücktritt berechnen wir 100 %. Kann der Platz von seiten des Teilnehmers weitervermittelt werden, fällt nur eine Bearbeitungsgebühr von € 25.- an.
Veranstalterrücktritt:
Ausgeschriebene Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn sich mindestens vier, bei Flugreisen mindestens zehn Teilnehmer anmelden. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ohne Frist können wir zurücktreten, wenn ein Führer, der nicht ersetzbar ist, kurzfristig erkrankt. Sie erhalten sodann die eingezahlte Gebühr in voller Höhe zurück und wir unterbreiten Ihnen Alternativangebote zu Sonderkonditionen.
Programmänderungen:
Aus Sicherheitsgründen ist der Führer berechtigt, Routen- und Programmänderungen vorzunehmen. Er wird hierbei, sofern dies möglich ist, eine der geplanten Tour gleichwertige wählen. Ansprüche auf Minderung der Gebühr ergeben sich hieraus nicht.
Versicherung:
Die Bergsportschule Rhön / der abenteurer haftet im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personen- und Sachschäden, die auf ein Verschulden der Schule oder der mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Person zurückzuführen sind. Von den gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen, erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Bergtouren erfolgen zwar unter Leitung eines Bergführers, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko durchgeführt. Reiserücktritts-, (Auslands-) Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Teilnehmers. Formulare der ELVIA - Versicherungsgesellschaft senden wir Ihnen gerne zu.
Leihausrüstung:
Reparaturkosten für geliehenes Schulungsmaterial, das vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
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